Archiv 25. Dezember 2021

Weihnachten 2021

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“

Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Dokumente

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 Westlich des Kappelwegs

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 13.09.2021 die Aufstellung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westlich des Kappelwegs“ beschlossen. Aufgrund der angestrebten Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Schaffung von Wohnraum sind die Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes aus dem Jahre 1972 nicht mehr zeitgemäß.

Bebauungsplan Nr. 24 „Kiesabbau nördlich von Unterbergen“

mit 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 01.02.21 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 beschlossen und den Entwurf am 13.09.21 gebilligt.

Mit dem Bebauungsplan soll auf der im Lageplan dargestellten Fläche ein Kiesabbau ermöglicht und die anschließende

Nutzung als Biotopfläche bzw. Ausgleichsfläche geregelt werden.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren für den Bereich des Bebauungsplanes geändert.

Mit der Durchführung des Verfahrens wurde das Büro OPLA in Augsburg beauftragt.

Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“

erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 14.12.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hanserbauer“ gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 06.04.2021 bis 12.05.2021 statt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geringfügige Änderungen notwendig, die eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfordern.

Mit dem Bebauungsplan soll neues Wohnbauland geschaffen sowie die weitere Ortsentwicklung gesteuert werden.

Mit der Durchführung des Bebauungsplanes wurde das Büro Reimann in Fürstenfeldbruck beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Es wird von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgewichen, dieser wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

Die erneute Auslegung findet in der Zeit vom vom 29.09.2021 bis einschließlich 29.10.2021 statt.