2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 21.07.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Kiesabbau nördlich von Unterbergen“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 08.05.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 „Kiesabbau nördlich von Unterbergen“ mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24 gebilligt und die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 08.05.2023 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 08.05.2023, kann in der Zeit vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 07. Juli 2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden.

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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 09.01.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Mit der Bebauungsplanänderung beabsichtigt die Gemeinde die Aktualisierung der Festsetzungen im Sinne der Schaffung und Ordnung von Wohnraum. Auslöser für die Planung ist die laufende Genehmigungsplanung der Grundstückseigentümer, die im Planbereich ein Mehrfamilienhaus errichten möchten. Der Gemeinderat Schmiechen hat den Entwurf der Bebauungsplanänderung in seiner Sitzung am 08.05.2023 gebilligt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B und der Begründung Teil C, jeweils in der Fassung vom 08.05.2023, liegt in der Zeit vom 19. Mai 2023 bis einschließlich 23. Juni 2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

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