2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 13.04.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ beschlossen und den Vorentwurf gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen den Bebauungsplan Nr. 19 nicht mehr als vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sondern als Angebotsbebauungsplan fortzuführen.

Ebenfalls in der Sitzung vom 13.04.2026 wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ beschlossen und der Vorentwurf gebilligt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 29.04.2026 bis 29.05.2026.

In der Sitzung vom 06.07.2026 hat der Gemeinderat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ sowie den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung vom 06.07.2026 gebilligt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnung, dem Satzungstext, der Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 06.07.2026, dem Bericht zur artenschutzrechtlichen Bestandserfassung vom Juli 2026 sowie

der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 06.07.2026 und

die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können mit dem Inhalt der Bekanntmachung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 23. Juli 2026 bis einschließlich 04. September 2026  online unter www.schmiechen.de/gemeinde/ortsrecht/bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) im Internet eingesehen werden.

Christian Mutter

Die Kommentare sind geschlossen.