Bürgermeisterbrief 02 2022
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westlich des Kappelweges“
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 13.09.2021 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 3 „Westlich des Kappelweges“ aufzuheben und den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B) in der Gemeinderatssitzung am 10.01.2022 gebilligt.
Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westlich des Kappelweges“, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B), jeweils in der Fassung vom 10.01.2022, kann online unter www.Schmiechen.de in der Zeit vom 01. Februar 2022 bis einschließlich 4. März 2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden.
Dokumente
Gmuablattl 01 2022
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“
Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Dokumente
Bürgermeisterbrief 12 2021
Bürgermeisterbrief 11 2021
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 Westlich des Kappelwegs
Der Gemeinderat Schmiechen hat am 13.09.2021 die Aufstellung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 3 „Westlich des Kappelwegs“ beschlossen. Aufgrund der angestrebten Reduzierung des Flächenverbrauchs und der Schaffung von Wohnraum sind die Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes aus dem Jahre 1972 nicht mehr zeitgemäß.
Bebauungsplan Nr. 24 „Kiesabbau nördlich von Unterbergen“
mit 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24
Der Gemeinderat Schmiechen hat am 01.02.21 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 beschlossen und den Entwurf am 13.09.21 gebilligt.
Mit dem Bebauungsplan soll auf der im Lageplan dargestellten Fläche ein Kiesabbau ermöglicht und die anschließende
Nutzung als Biotopfläche bzw. Ausgleichsfläche geregelt werden.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren für den Bereich des Bebauungsplanes geändert.
Mit der Durchführung des Verfahrens wurde das Büro OPLA in Augsburg beauftragt.