11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 06.02.2023 die Aufstellung der 11. Flächennutzungsplanänderung beschlossen und in seiner Sitzung am 08.01.2024 den Entwurf für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll auf den Grundstücken Fl.Nr. 583 und 585 der Gemarkung Unterbergen der Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht werden. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes kann im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26.02. bis 28.03.2024 eingesehen werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 06.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“ beschlossen und den Entwurf in der Sitzung am 08.01.2024 gebilligt.

Dokumente

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“ mit gleichzeitiger 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 11.09.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“, sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll auf der Flur-Nr. 787/1, Gemarkung Unterbergen der Bau und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nebst Infrastruktur (Gesamtprojekt) ermöglicht und geregelt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 787/1 der Gemarkung Unterbergen.

Dokumente

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 21.07.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

Dokumente