11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 06.02.2023 die Aufstellung der 11. Flächennutzungsplanänderung beschlossen und in seiner Sitzung am 08.01.2024 den Entwurf für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll auf den Grundstücken Fl.Nr. 583 und 585 der Gemarkung Unterbergen der Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht werden. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes kann im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26.02. bis 28.03.2024 eingesehen werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 06.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“ beschlossen und den Entwurf in der Sitzung am 08.01.2024 gebilligt.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“ mit gleichzeitiger 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 11.09.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“, sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll auf der Flur-Nr. 787/1, Gemarkung Unterbergen der Bau und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nebst Infrastruktur (Gesamtprojekt) ermöglicht und geregelt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 787/1 der Gemarkung Unterbergen.

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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 21.07.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 „Kiesabbau nördlich von Unterbergen“ mit 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 08.05.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 24 „Kiesabbau nördlich von Unterbergen“ mit der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24 gebilligt und die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 08.05.2023 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 08.05.2023, kann in der Zeit vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 07. Juli 2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden.

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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 09.01.2023 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Mit der Bebauungsplanänderung beabsichtigt die Gemeinde die Aktualisierung der Festsetzungen im Sinne der Schaffung und Ordnung von Wohnraum. Auslöser für die Planung ist die laufende Genehmigungsplanung der Grundstückseigentümer, die im Planbereich ein Mehrfamilienhaus errichten möchten. Der Gemeinderat Schmiechen hat den Entwurf der Bebauungsplanänderung in seiner Sitzung am 08.05.2023 gebilligt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B und der Begründung Teil C, jeweils in der Fassung vom 08.05.2023, liegt in der Zeit vom 19. Mai 2023 bis einschließlich 23. Juni 2023 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

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Schöffenwahl 2023

Aufstellung einer Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen in der Gemeinde Schmiechen

Gem. Nr. 1.5 der Schöffenbekanntmachung hat der Präsident des Landgerichts Augsburg mitgeteilt, dass in Schmiechen für die Wahl der Schöffen mindestens 1 Person vorgeschlagen werden muss.

Weitere Informationen und den Bewerbungsbogen finden Sie unter www.mering.de

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Brunnener Straße“

Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 22.07.2022 die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Brunnener Straße“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

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3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gemeindezentrum“

Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 13.06.2022 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gemeindezentrum“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

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