Alle Beiträge von Franz Mayr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schmiechen für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der öffentlichen Sitzung gemäß Art. 65 Abs. 1 GO am 13.04.2026 beschlossen.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.05.2026 (AZ 027-9/2) Stellung genommen. Soweit erforderlich, wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Haushaltssatzung 2026 wurde im Amtsblatt des Landkreises Aichach-Friedberg (81 Nr. 05a) gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz Satz 1 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 Satz 2 GO bekanntgegeben.

Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan samt Anlagen liegen im Zeitraum

19.05.2026 bis 26.05.2026

bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Kirchplatz 4, 86415 Mering, in der Kämmerei (Zimmer 204) während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO). Darüber hinaus werden die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan samt Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ mit 13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 13.04.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ mit gleichzeitiger 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den jeweiligen Vorentwurf gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen den Bebauungsplan Nr. 19 nicht mehr als vorhabenbezogenen Bebauungsplan,sondern als Angebotsbebauungsplan fortzuführen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung kann mit dem Inhalt der Bekanntmachungen im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom29. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026 online unter www.schmiechen.de/gemeinde/ortsrecht/bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) im Internet eingesehen werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Schmiechen“ mit gleichzeitiger 11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 06.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“ mit 11. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und in seiner Sitzung am 14.10.2024 den Entwurf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils in der Fassung vom 14.10.2024 kann mit dem Inhalt der Bekanntmachung und den wesentlichen bereits vorliegenden Umweltinformationen sowie umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18. November 2024 bis einschließlich 20. Dezember 2024 online unter www.schmiechen.de/gemeinde/ortsrecht/bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) im Internet eingesehen werden.

Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 03.06.2024 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 26 nicht mehr als vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sondern als Angebotsbebauungsplan mit der Bezeichnung Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“ fortzuführen und hat gleichzeitig den Entwurf gebilligt. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C) jeweils in der Fassung vom 16.05.2024 kann mit dem Inhalt der Bekanntmachung im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11. Juli 2024 bis einschließlich 16. August 2024 eingesehen werden.

12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 11.09.2023 die Aufstellung der 12. Flächennutzungsplanänderung beschlossen und in seiner Sitzung am 03.06.2024 den Entwurf für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung mit Begründung und vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 16.05.2024, kann mit dem Inhalt der Bekanntmachung im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 11. Juli 2024 bis einschließlich 16. August 2024 eingesehen werden.

11. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 06.02.2023 die Aufstellung der 11. Flächennutzungsplanänderung beschlossen und in seiner Sitzung am 08.01.2024 den Entwurf für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll auf den Grundstücken Fl.Nr. 583 und 585 der Gemarkung Unterbergen der Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage ermöglicht werden. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes kann im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 26.02. bis 28.03.2024 eingesehen werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 06.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25 „Freiflächen PV-Anlage Kammerwiesen Unterbergen“ beschlossen und den Entwurf in der Sitzung am 08.01.2024 gebilligt.

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“ mit gleichzeitiger 12. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 11.09.2023 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“, sowie die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes beschlossen.

Mit dem Bebauungsplan soll auf der Flur-Nr. 787/1, Gemarkung Unterbergen der Bau und der Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage nebst Infrastruktur (Gesamtprojekt) ermöglicht und geregelt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 787/1 der Gemarkung Unterbergen.

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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“

Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 21.07.2023 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Unterbergen“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Änderung des Bebauungsplanes in Kraft.

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