Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ mit 13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ mit 13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 13.04.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ mit gleichzeitiger 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den jeweiligen Vorentwurf gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen den Bebauungsplan Nr. 19 nicht mehr als vorhabenbezogenen Bebauungsplan,sondern als Angebotsbebauungsplan fortzuführen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung kann mit dem Inhalt der Bekanntmachungen im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom29. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026 online unter www.schmiechen.de/gemeinde/ortsrecht/bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) im Internet eingesehen werden.

Franz Mayr

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