Archiv 21. Juli 2026

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 13.04.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ beschlossen und den Vorentwurf gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen den Bebauungsplan Nr. 19 nicht mehr als vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sondern als Angebotsbebauungsplan fortzuführen.

Ebenfalls in der Sitzung vom 13.04.2026 wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ beschlossen und der Vorentwurf gebilligt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 29.04.2026 bis 29.05.2026.

In der Sitzung vom 06.07.2026 hat der Gemeinderat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ sowie den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung vom 06.07.2026 gebilligt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnung, dem Satzungstext, der Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 06.07.2026, dem Bericht zur artenschutzrechtlichen Bestandserfassung vom Juli 2026 sowie

der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 06.07.2026 und

die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können mit dem Inhalt der Bekanntmachung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 23. Juli 2026 bis einschließlich 04. September 2026  online unter www.schmiechen.de/gemeinde/ortsrecht/bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) im Internet eingesehen werden.

13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 13.04.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ beschlossen und den Vorentwurf gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen den Bebauungsplan Nr. 19 nicht mehr als vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sondern als Angebotsbebauungsplan fortzuführen.

Ebenfalls in der Sitzung vom 13.04.2026 wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ beschlossen und der Vorentwurf gebilligt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 29.04.2026 bis 29.05.2026.

In der Sitzung vom 06.07.2026 hat der Gemeinderat den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ sowie den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung vom 06.07.2026 gebilligt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, bestehend aus Planzeichnung, dem Satzungstext, der Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 06.07.2026, dem Bericht zur artenschutzrechtlichen Bestandserfassung vom Juli 2026 sowie

der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung und dem Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 06.07.2026 und

die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können mit dem Inhalt der Bekanntmachung im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit 

vom 23. Juli 2026 bis einschließlich 04. September 2026  online unter www.schmiechen.de/gemeinde/ortsrecht/bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) im Internet eingesehen werden.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026 des Abwasserzweckverbandes Obere Paar

Die Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Obere Paar für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der öffentlichen Sitzung am 08.06.2026 beschlossen.

Der staatliche Teil des Landratsamtes Aichach-Friedberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.07.2026 (AZ 027-9 /4) Stellung genommen. Soweit erforderlich, wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Haushaltssatzung 2026 wurde im Amtsblatt des Landkreises Aichach-Friedberg (81. Jahrgang Nr. 07) bekanntgegeben.

Gemäß Art. 24 Abs. 2 KommZG wird hiermit auf die Veröffentlichung hingewiesen.

Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan samt Anlagen liegen im Zeitraum

07.07.2026 bis 14.07.2026

bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Kirchplatz 4, 86415 Mering, in der Kämmerei (Zimmer 204) während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus werden die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan samt Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schmiechen für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der öffentlichen Sitzung gemäß Art. 65 Abs. 1 GO am 13.04.2026 beschlossen.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.05.2026 (AZ 027-9/2) Stellung genommen. Soweit erforderlich, wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Haushaltssatzung 2026 wurde im Amtsblatt des Landkreises Aichach-Friedberg (81 Nr. 05a) gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz Satz 1 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 Satz 2 GO bekanntgegeben.

Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan samt Anlagen liegen im Zeitraum

19.05.2026 bis 26.05.2026

bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Kirchplatz 4, 86415 Mering, in der Kämmerei (Zimmer 204) während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO). Darüber hinaus werden die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan samt Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ mit 13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 13.04.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ mit gleichzeitiger 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den jeweiligen Vorentwurf gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen den Bebauungsplan Nr. 19 nicht mehr als vorhabenbezogenen Bebauungsplan,sondern als Angebotsbebauungsplan fortzuführen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung kann mit dem Inhalt der Bekanntmachungen im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom29. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026 online unter www.schmiechen.de/gemeinde/ortsrecht/bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) im Internet eingesehen werden.