Archiv 20. Mai 2026

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schmiechen für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der öffentlichen Sitzung gemäß Art. 65 Abs. 1 GO am 13.04.2026 beschlossen.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.05.2026 (AZ 027-9/2) Stellung genommen. Soweit erforderlich, wurde die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Haushaltssatzung 2026 wurde im Amtsblatt des Landkreises Aichach-Friedberg (81 Nr. 05a) gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz Satz 1 i. V. m. Art. 26 Abs. 2 Satz 2 GO bekanntgegeben.

Die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan samt Anlagen liegen im Zeitraum

19.05.2026 bis 26.05.2026

bei der Verwaltungsgemeinschaft Mering, Kirchplatz 4, 86415 Mering, in der Kämmerei (Zimmer 204) während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO i. V. m. Art. 26 Abs. 2 GO). Darüber hinaus werden die Haushaltssatzung sowie der Haushaltsplan samt Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ mit 13. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 13.04.2026 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 Sondergebiet „Erneuerbare Energien“ mit gleichzeitiger 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den jeweiligen Vorentwurf gebilligt. Gleichzeitig wurde beschlossen den Bebauungsplan Nr. 19 nicht mehr als vorhabenbezogenen Bebauungsplan,sondern als Angebotsbebauungsplan fortzuführen.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung sowie der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung kann mit dem Inhalt der Bekanntmachungen im Rahmen der frühzeitigen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom29. April 2026 bis einschließlich 29. Mai 2026 online unter www.schmiechen.de/gemeinde/ortsrecht/bekanntmachungen/ sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) im Internet eingesehen werden.