Bebauungsplan Nr. 24 „Kiesabbau nördlich von Unterbergen“

mit 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 24

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 01.02.21 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 beschlossen und den Entwurf am 13.09.21 gebilligt.

Mit dem Bebauungsplan soll auf der im Lageplan dargestellten Fläche ein Kiesabbau ermöglicht und die anschließende

Nutzung als Biotopfläche bzw. Ausgleichsfläche geregelt werden.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren für den Bereich des Bebauungsplanes geändert.

Mit der Durchführung des Verfahrens wurde das Büro OPLA in Augsburg beauftragt.

Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“

erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 14.12.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hanserbauer“ gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 06.04.2021 bis 12.05.2021 statt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geringfügige Änderungen notwendig, die eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfordern.

Mit dem Bebauungsplan soll neues Wohnbauland geschaffen sowie die weitere Ortsentwicklung gesteuert werden.

Mit der Durchführung des Bebauungsplanes wurde das Büro Reimann in Fürstenfeldbruck beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Es wird von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgewichen, dieser wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

Die erneute Auslegung findet in der Zeit vom vom 29.09.2021 bis einschließlich 29.10.2021 statt.

Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 04.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hanserbauer“ beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes am 14.12.2020 gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 62/1 und 64 der Gemarkung Schmiechen. Mit dem Bebauungsplan soll neues Wohnbauland geschaffen sowie die weitere Ortsentwicklung gesteuert werden. Mit der Durchführung des Bebauungsplanes wurde das Büro Reimann in Fürstenfeldbruck beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Textteil mit Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 14.12.2020, einem Immissionsschutzgutachten vom 03.12.2018, einem Baugrundgutachten vom 28.07.2020, einem Entwässerungskonzept Niederschlagswasser, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan kann online unter www.schmiechen.de in der Zeit

vom 06.04.2021 bis einschließlich 12.05.2021

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden. Die Planunterlagen können ebenfalls persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung in der Gemeindekanzlei der Gemeinde Schmiechen (Tel. 08206 903768) bzw. im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Mering (Tel. 008233 3801-54) eingesehen werden um sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Auf Grund des aktuellen Lockdowns mit den entsprechenden Ausgangsbeschränkungen gibt es vorübergehend keine allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Mering. Bitte nehmen Sie deshalb vorab zunächst ausschließlich telefonisch vormittags, Mo. – Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, oder jederzeit elektronisch (info@mering.bayern.de) bzw. auf dem Postweg mit uns Verbindung auf.