Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“

erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 14.12.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hanserbauer“ gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 06.04.2021 bis 12.05.2021 statt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden geringfügige Änderungen notwendig, die eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erfordern.

Mit dem Bebauungsplan soll neues Wohnbauland geschaffen sowie die weitere Ortsentwicklung gesteuert werden.

Mit der Durchführung des Bebauungsplanes wurde das Büro Reimann in Fürstenfeldbruck beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen. Es wird von Darstellungen des Flächennutzungsplanes abgewichen, dieser wird im Wege der Berichtigung angepasst (§ 13 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

Die erneute Auslegung findet in der Zeit vom vom 29.09.2021 bis einschließlich 29.10.2021 statt.

Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“

Der Gemeinderat Schmiechen hat am 04.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Hanserbauer“ beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes am 14.12.2020 gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 62/1 und 64 der Gemarkung Schmiechen. Mit dem Bebauungsplan soll neues Wohnbauland geschaffen sowie die weitere Ortsentwicklung gesteuert werden. Mit der Durchführung des Bebauungsplanes wurde das Büro Reimann in Fürstenfeldbruck beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus dem Textteil mit Planzeichnung und der Begründung, jeweils in der Fassung vom 14.12.2020, einem Immissionsschutzgutachten vom 03.12.2018, einem Baugrundgutachten vom 28.07.2020, einem Entwässerungskonzept Niederschlagswasser, sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan kann online unter www.schmiechen.de in der Zeit

vom 06.04.2021 bis einschließlich 12.05.2021

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden. Die Planunterlagen können ebenfalls persönlich nach telefonischer Terminvereinbarung in der Gemeindekanzlei der Gemeinde Schmiechen (Tel. 08206 903768) bzw. im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Mering (Tel. 008233 3801-54) eingesehen werden um sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Auf Grund des aktuellen Lockdowns mit den entsprechenden Ausgangsbeschränkungen gibt es vorübergehend keine allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Mering. Bitte nehmen Sie deshalb vorab zunächst ausschließlich telefonisch vormittags, Mo. – Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, oder jederzeit elektronisch (info@mering.bayern.de) bzw. auf dem Postweg mit uns Verbindung auf.


Entwicklungs und Einbeziehungssatzung Brunnener Straße

Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 01.02.2021 Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung „Brunnener Straße“ als Satzung beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung in Kraft. Jedermann kann die Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung mit Satzung und Begründung in Zimmer 103 im Rathaus des Marktes Mering, Kirchplatz 4, 86415 Mering, während den üblichen Dienststunden (das ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, am Montag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und am Donnerstag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr), sowie zu den Amtsstunden in der Gemeinde Schmiechen (Montag 16:00 – 19:00 Uhr) und nach Vereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf Grund des aktuellen Lockdowns mit den entsprechenden Ausgangsbeschränkungen gibt es vorübergehend keine allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Mering. Bitte nehmen Sie deshalb vorab zunächst ausschließlich telefonisch vormittags, Mo. – Fr. von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, oder jederzeit elektronisch (info@mering.bayern.de) bzw. auf dem Postweg mit uns Verbindung auf.